Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Unternehmens "Freshfox OG" (Sitz: Seyringer Straße 1/2/87, 1210 Wien), nachfolgend kurz "Freshfox" oder "wir" genannt.
Fassung vom 09.11.2018
Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz "AGB") gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen Freshfox und ihren gewerblichen Dienstleistungsbeziehern (nachfolgend "Kunde").
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Freshfox. auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Preise und Vertragsabschluss
Ein Vetrag kommt erst durch die schriftliche Annahme durch Freshfox zustande.
Softwarentwicklung durch Freshfox
Werden neben den im Angebot bzw. Pflichtenheft beschriebenen Leistungen noch weitere Leistungen von Freshfox erbracht, sind wir berechtigt, diese nach vorheriger Absprache mit dem Kunden zu unseren aktuellen Preisen in Rechnung zu stellen.
Die Parteien werden nach bestem Gewissen (gegen gesondertes Entgelt) eine Planungsphase durchführen, um die technischen und zeitlichen Bedingungen der entsprechenden Leistungsvereinbarung bindend festzulegen. Andernfalls ist der Kunde für die Erstellung eines Pflichtenheftes alleine Verantwortlich. Dieses umfasst insbesondere:
- eine Spezifikation der Software sowie eine genaue Beschreibung der IT-Infrastruktur nach Umsetzung
- einen genauen Ablaufplan, welcher den Pfad zur Umsetzung beschreibt.
Der Implementierungsplan, wie auch sonstige Termine, gelten als Richtwerte, welche von Freshfox bestmöglich eingehalten werden, jedoch jederzeit angepasst werden können.
Die Parteien können schriftlich mit einem sogentannten Change Request die Änderungen des Leistungsumfang für den jeweiligen Auftrag beantragen. Wenn ein Kunde einen Change Request stellt, hat Freshfox binnen 14 Tagen den Kunden über den geänderten Aufwand und die zusätzlichen Kosten zu informieren. Die Änderungen werden erst verbindlich, wenn Freshfox den Change Request schriftlich annimmt.
Sollte zwischen den Parteien ein Streit entstehen, ob die übergebene Software den Abnahmekriterien entspricht, haben sie sich auf einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus dem Bereich Informationstechnik zu einigen, welcher die Streitfrage abschließend zu beurteilen hat. Die Kosten für den Sachverständigen sind von der Partei zu tragen, deren Standpunkt vom Sachverständigen nicht bestätigt wird.
Hosting durch Freshfox
Bei allen Hosting Produkten und Domains wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt (wenn nicht anders angegeben) 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann das Produkt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende des aktuellen Abrechnugnszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wird das Produkt nicht gekündigt, so verlängt sich die Bindung automatisch um weitere 12 Monate.
Für alle Hosting Produkte garantiert Freshfox eine Verfügbarkeit von mindestens 99%.
Allgemeines zur Leistungserbringung
Dem Kunden ist bewusst, dass die Leistungserbringung von Freshfox unter Umständen nur auf Basis von Mitwirklungspflichten des Kunden erfolgen kann.
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders Vereinbart, werden sämtliche Zahlungspflichten des Kunden mit Rechnungslegung durch Freshfox fällig. Das Fälligkeitsdatum ist jeweils auf den Rechnungen vermerkt (üblicherweise 30 Tage)
Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen unter Unternehmen verschuldensunabhängig fällig. Über die Verzugszinsen hinaus hat Freshfox Anspruch auf einen angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug verursachten Kosten (z.B. Rechtsanwaltskosten, Kosten für das Tätigwerden eines Inkassounternehmens)
Eigentumsvorbehalt
An bzw. für den Kunden geliefertes bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum von Freshfox.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Den Kunden trifft jedenfalls die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels. Der Kunde verliert in jedem Fall sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, wenn die Leistung von Freshfox eigenmächtig verändert.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit anderer Bestandteile des Vertrages unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.